Terms of Service / AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Version 1.4 · Stand: 08.10.2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln die Nutzung der cloudbasierten SaaS-Plattform „TutorClover" (nachfolgend „Dienst" oder „Plattform") und gelten für alle Verträge zwischen
Yassin Mechergui
Blenkerweg 30A, 44265 Dortmund, Deutschland
E-Mail: info@tutorclover.com
(nachfolgend „Anbieter")
und den Unternehmen oder selbstständigen Personen, die sich für die Nutzung des Dienstes registrieren (nachfolgend „Kunde"). „Konto" bezeichnet das individuelle Organisationskonto des Kunden. „Administrator" ist die vom Kunden benannte Person mit vollständigem Zugriff auf alle Organisationsfunktionen. „Nutzer" sind alle dem Konto zugeordneten Personen, insbesondere Administratoren und Lehrkräfte.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Beschreibung des Dienstes
2.1 Kernfunktionen
TutorClover ist eine cloudbasierte Software-as-a-Service (SaaS)-Plattform zur digitalen Verwaltung von Nachhilfeschulen und Bildungseinrichtungen. Sie wird über einen Webbrowser bereitgestellt und erfordert keine lokale Installation. Zur vertragswesentlichen Hauptleistung des Dienstes zählen insbesondere:
- ›Verwaltung von Schülern und deren Erziehungsberechtigten (Kontaktdaten, Notizen, Anwesenheit)
- ›Verwaltung von Lehrkräften (Profil, Fächer, Stundensatz, Arbeitszeiten)
- ›Planung und Dokumentation von Unterrichtsstunden und Stundenkalendern
- ›Raumverwaltung und Standorte
- ›Abonnement- und Abrechnungsverwaltung für Schülerpakete
- ›Audit-Log und administrative Aktionsprotokollierung
- ›Zugriffsverwaltung mit Rollen für Administratoren und Lehrkräfte
Der KI-gestützte Assistent ist eine zusätzliche Funktion des Dienstes, soweit im gebuchten Abonnement aktiviert. Er unterliegt den besonderen Regelungen in § 20 dieser AGB.
2.2 Weiterentwicklung und Funktionsänderungen
Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang des Dienstes laufend weiterzuentwickeln, zu verbessern und anzupassen. Änderungen, die zur vertragswesentlichen Hauptleistung zählen und den Kunden nachteilig beeinflussen, werden mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen per E-Mail angekündigt.
Wesentliche Kernfunktionen gemäß § 2.1 dürfen nicht ohne sachlichen Grund ersatzlos gestrichen werden. Sachliche Gründe sind insbesondere technische Notwendigkeit, rechtliche Anforderungen, Sicherheitsbelange oder die Einstellung nicht mehr wirtschaftlich tragfähiger Komponenten.
Führen Änderungen zu einer wesentlichen nachteiligen Beeinträchtigung der Hauptleistung, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Das Sonderkündigungsrecht ist innerhalb der Ankündigungsfrist in Textform auszuüben.
§ 3 B2B-Ausrichtung – Ausschluss von Verbrauchern
Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige und andere gewerblich tätige Personen im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend zusammenfassend „Unternehmer"). Die Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt und dass die Nutzung des Dienstes seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist. Verbraucherschutzrechtliche Vorschriften finden keine Anwendung.
Diese B2B-Beschränkung gilt unabhängig vom Registrierungsland des Kunden. Bei internationalen Kunden bezeichnet „Unternehmer" jede Person oder Einheit, die im Rahmen eines Gewerbes, Geschäfts oder Berufs handelt — einschließlich vergleichbarer Begriffe nach ausländischem Recht (z. B. „business entity", „merchant", „trader" oder „professional").
Der Anbieter ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen und Registrierungen oder Vertragsschlüsse abzulehnen, wenn berechtigte Zweifel an der Unternehmereigenschaft bestehen.
§ 4 Registrierung und Vertragsschluss
4.1 Registrierung
Die Registrierung erfolgt durch Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passworts oder alternativ über Google OAuth (Sign-in with Google). Pro Unternehmen / Organisation wird ein Administrator-Konto angelegt.
Mit Abschluss der Registrierung und Bestätigung dieser AGB kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande. Der Vertrag gilt zunächst als Testvertrag gemäß § 12 und wird nach Aufnahme eines kostenpflichtigen Abonnements zum Dauervertrag.
4.2 Kontodaten und Richtigkeit
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen, insbesondere Name der Organisation und E-Mail-Adresse. Änderungen sind unverzüglich in den Kontoeinstellungen vorzunehmen oder dem Anbieter mitzuteilen.
4.3 Sicherheitspflichten
Der Kunde ist für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten selbst verantwortlich. Er hat geeignete Maßnahmen zu treffen, um unbefugten Zugriff zu verhindern, insbesondere sichere Passwörter zu verwenden und für den Zugriff auf die Plattform zeitgemäße, aktuell gewartete Endgeräte und Browser einzusetzen.
Zugangsdaten dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Bei Verdacht auf unbefugten Zugriff, Kompromittierung von Zugangsdaten oder sonstigen Sicherheitsvorfällen ist der Anbieter unverzüglich zu informieren. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Untersuchung von Sicherheitsvorfällen in zumutbarem Umfang mitzuwirken.
4.4 Administrator-Verantwortung
Der Kunde benennt mindestens einen Administrator, der für die ordnungsgemäße Verwaltung des Kontos, die Kontrolle der Nutzerzugänge sowie die Einhaltung dieser AGB durch alle dem Konto zugeordneten Nutzer verantwortlich ist. Der Kunde haftet für das Verhalten seiner Nutzer im Rahmen der vertraglich zugelassenen Nutzung.
4.5 Übertragbarkeit des Kontos
Das Kundenkonto ist nicht übertragbar. Eine Übertragung der Zugriffsrechte auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
§ 5 Onboarding und Kundenpflichten
Nach der Registrierung durchläuft der Kunde einen mehrstufigen Einrichtungsprozess (nachfolgend „Onboarding"). Das Onboarding umfasst insbesondere:
- ›Angabe des Unternehmensnamens
- ›Festlegung der Anzahl der initialen Lehrkraft-Slots
- ›Auswahl von Land und Zeitzone
- ›Konfiguration der Benutzeroberfläche (Design/Sprache)
- ›Akzeptanz des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß § 6
Der Zugang zu allen Plattformfunktionen ist erst nach vollständigem Abschluss des Onboardings einschließlich der AVV-Akzeptanz möglich.
§ 6 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Da der Kunde im Rahmen der Nutzung personenbezogene Daten Dritter, insbesondere von Lehrkräften, Schülern und Erziehungsberechtigten, verarbeitet und der Anbieter hierbei als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig ist, ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes. Für Kunden außerhalb des Anwendungsbereichs der DSGVO gelten gleichwertige vertragliche Datenschutzvereinbarungen mit vergleichbarem Schutzniveau; Einzelheiten sind dem jeweiligen Vertragstext zu entnehmen.
Der AVV wird dem Kunden im Rahmen des Onboardings zur digitalen Akzeptanz vorgelegt. Mit der digitalen Bestätigung akzeptiert der zuständige Administrator den AVV verbindlich im Namen seiner Organisation. Zeitpunkt, Nutzer-ID und IP-Adresse der Akzeptanz werden protokolliert.
Der aktuelle AVV ist jederzeit über die Plattform (Einstellungen › Rechtliches) zugänglich. Administratoren können dort auch jederzeit einen Akzeptanznachweis herunterladen.
§ 7 Nutzerrollen und Zugriffsrechte
7.1 Administrator
Die Person, die ein Organisationskonto erstellt, erhält automatisch die Rolle „Administrator". Administratoren haben Vollzugriff auf alle Funktionen der Plattform ihrer Organisation, insbesondere die Verwaltung von Lehrkräften, Schülern, Unterricht, Abrechnung, Abonnement und Rechtseinstellungen.
7.2 Lehrkraft
Lehrkräfte werden vom Administrator eingeladen. Sie haben eingeschränkten Zugriff auf die für ihre Tätigkeit relevanten Funktionen, insbesondere Stundenplan und zugewiesene Schüler. Lehrkräfte haben keinen Zugriff auf Abrechnungs-, Abonnements- oder Administrationsfunktionen.
7.3 Interner Anbieter-Administrationszugang
Der Anbieter unterhält einen internen Anbieter-Administrationszugang für betriebliche Zwecke. Dieser Zugang wird ausschließlich anlassbezogen und in dem für den jeweiligen Zweck erforderlichen Umfang genutzt, insbesondere für:
- ›Unterstützung bei Support- und Fehleranalysen, soweit der Kunde mitwirkt oder darum bittet
- ›Technische Abrechnungskorrekturen und Verlängerung von Testzeiträumen
- ›Gewährung zusätzlicher kostenfreier Lehrkraft-Slots (Kulanz, Partnerschaften)
- ›Hinzufügen von Lehrkräften auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
- ›Sicherheitsmaßnahmen, Missbrauchsprävention und behördlich angeordnete Maßnahmen
- ›Sperrung oder Archivierung von Konten bei Regelverstößen gemäß diesen AGB
Der interne Administrationszugang ist nach dem Grundsatz „Privacy by Design" (Art. 25 DSGVO) gestaltet. Schülerbezogene Daten (Namen, Kontaktdaten und sonstige personenbezogene Angaben von Schülern) sind dem internen Administrator technisch nicht zugänglich; es wird ausschließlich die anonymisierte Gesamtanzahl der Schüler je Organisation angezeigt. Lehrkraftdaten sind nur in dem Umfang sichtbar, der für die oben genannten Verwaltungszwecke unbedingt erforderlich ist. Ein darüber hinausgehender Zugriff auf Kundendaten findet nicht statt. Alle Zugriffe werden lückenlos protokolliert. Die Einzelheiten sind im AVV geregelt.
§ 8 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
8.1 Nutzungsrecht
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform ausschließlich für eigene interne Geschäftszwecke im Rahmen dieser AGB zu nutzen.
8.2 Beschränkungen
Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt:
- ›Die Plattform oder Teile davon an Dritte weiterzuvermieten, zu überlassen oder im Rahmen eines White-Label- oder Resale-Modells zu vermarkten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart
- ›Software, Algorithmen, Datenbankstrukturen oder sonstige technische Komponenten des Dienstes zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder nachzubilden, soweit nicht gesetzlich zwingend zulässig
- ›Den Quellcode des Dienstes herauszuverlangen
- ›Die Marken, Logos oder sonstigen Kennzeichen des Anbieters ohne dessen schriftliche Zustimmung zu verwenden
8.3 Eigentumsrechte des Anbieters
Sämtliche Rechte an der Plattform, einschließlich Software, Quellcode, Datenbankstrukturen, Dokumentation, Design, Marken und sonstigen geistigen Eigentumsrechten, verbleiben beim Anbieter oder dessen Lizenzgebern. Durch die Nutzung werden dem Kunden keine über § 8.1 hinausgehenden Rechte eingeräumt.
8.4 Kundendaten
Alle Daten, die der Kunde in die Plattform eingibt oder dort verarbeitet (nachfolgend „Kundendaten"), verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich als Auftragsverarbeiter gemäß AVV und diesen AGB.
§ 9 Abonnement und Laufzeit
Nach Ablauf des kostenlosen Testzeitraums gemäß § 12 ist die weitere Nutzung des Dienstes nur mit einem aktiven kostenpflichtigen Abonnement möglich. Das Abonnement hat eine monatliche Laufzeit und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern es nicht gemäß § 14 gekündigt wird.
Das Abonnement wird über den Zahlungsdienstleister Stripe, Inc. bzw. die jeweils zuständige Stripe-Gesellschaft (nachfolgend einheitlich „Stripe") abgewickelt. Unterstützte Zahlungsmethoden sind Kreditkarte sowie weitere von Stripe angebotene Verfahren, soweit diese in der Checkout-Oberfläche auswählbar sind. Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus. Die Abrechnung erfolgt in der für das Kundenkonto festgelegten Währung. Diese richtet sich grundsätzlich nach dem im Onboarding ausgewählten Land, insbesondere EUR für Deutschland und Österreich, CHF für die Schweiz und USD für die Vereinigten Staaten sowie weitere unterstützte Länder. Die im Checkout angezeigte Währung ist maßgeblich.
Mit Abschluss des Bezahlvorgangs beginnt das kostenpflichtige Abonnement. Der Abrechnungstag entspricht dem Tag des Abonnementabschlusses und wiederholt sich monatlich. Zahlungen gelten als erbracht, wenn sie auf dem Konto des Anbieters bzw. bei Stripe eingegangen sind oder von Stripe als erfolgreich bestätigt werden.
§ 10 Preise und Abrechnung
10.1 Preisstruktur
Die Abrechnung erfolgt je nach gewähltem Tarif als monatliche Pauschale. Der Anbieter stellt aktuell drei Tarife bereit:
- ›Solo – für Einzellehrkräfte (1 Lehrkraft-Slot)
- ›Team – für kleine Einrichtungen (bis zu 5 Lehrkraft-Slots)
- ›Unlimited – für größere Einrichtungen (unbegrenzte Lehrkraft-Slots)
Die jeweils aktuell geltenden Preise sind auf der Preisseite des Anbieters (tutorclover.com/pricing) einsehbar und werden im Checkout-Prozess vor Vertragsschluss angezeigt. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Abonnementabschlusses angezeigte Preis.
Ein Wechsel des Tarifs ist jederzeit möglich (§ 11).
10.2 Steuern
Wer Verkäufer ist, wird für jedes Abonnement im Checkout vor der Zahlung angezeigt und ergibt sich aus der Rechnung. Der Anbieter rechnet nur dort selbst ab, wo er die Direktabrechnung für das Land der Rechnungsadresse freigeschaltet hat; derzeit kommt dies ausschließlich für Rechnungsadressen in Deutschland in Betracht. In diesem Fall ist der Anbieter Verkäufer und Rechnungsaussteller; als Kleinunternehmer erhebt er gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer, und die Rechnung weist darauf hin. In allen anderen Fällen – auch bei Rechnungsadresse in Deutschland, solange die Direktabrechnung nicht freigeschaltet ist – ist Stripe (Link; Rechnungen lauten auf „Sold through Link, LLC“) Verkäufer (Merchant of Record), stellt die Rechnung aus und berechnet, erhebt und führt etwaige Umsatzsteuer, VAT oder GST nach Maßgabe des Standorts des Kunden ab. Bestehende Abonnements, die über Stripe/Link abgeschlossen wurden, bleiben bis zu ihrer Beendigung bei Stripe/Link als Verkäufer; ein Wechsel erfolgt nur durch einen Neuabschluss mit Zustimmung des Kunden. Die Zahlung wird in beiden Fällen von Stripe abgewickelt. Die gemäß § 10.1 maßgeblichen, im Checkout angezeigten Preise sind Endpreise; etwaige Steuern sind darin bereits enthalten und erhöhen den angezeigten Tarifpreis nicht. Ist Stripe Verkäufer, kann der Steueranteil auf Belegen und Rechnungen gesondert ausgewiesen werden.
10.3 Rechnungsstellung
Rechnungen werden dem Kunden in elektronischer Form (PDF) über die Plattform oder per E-Mail an die registrierte Administrator-Adresse bereitgestellt. Papierrechnungen werden nicht ausgestellt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
10.4 Fehlgeschlagene Zahlungen und Rückbelastungen
Schlägt eine Zahlung fehl (z. B. aufgrund unzureichender Deckung, abgelaufener Zahlungsmittel oder technischer Fehler), ist der Kunde verpflichtet, gültige Zahlungsdaten unverzüglich zu aktualisieren. Der Anbieter ist berechtigt, die Zahlung erneut einzuziehen.
Im Falle einer unberechtigten Rückbuchung oder eines unberechtigten Chargebacks ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter den entstehenden Schaden zu ersetzen, einschließlich etwaiger Bearbeitungsgebühren des Zahlungsdienstleisters, soweit dies dem Kunden anzulasten ist.
10.5 Preisanpassungen
Der Anbieter behält sich vor, die Preise aus sachlichen Gründen anzupassen, insbesondere aufgrund gestiegener Infrastruktur- oder Lizenzkosten, geänderter Marktbedingungen oder erheblicher Erweiterungen des Funktionsumfangs. Die Ankündigung erfolgt mit einer Frist von mindestens 30 Tagen per E-Mail an den registrierten Administrator.
Preisanpassungen wirken nicht rückwirkend und gelten erst ab dem nächsten vollständigen Abrechnungszeitraum nach Ablauf der Ankündigungsfrist.
Bei Preiserhöhungen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu. Das Sonderkündigungsrecht ist innerhalb der Ankündigungsfrist in Textform auszuüben.
10.6 Gutscheine und Aktionscodes
Der Anbieter kann Promotionscodes ausgeben, die bei der Checkout-Seite eingelöst werden können. Promotionscodes sind zeitlich begrenzt, personenbezogen oder organisationsbezogen, nicht übertragbar und können nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden, sofern nichts anderes angegeben ist. Ein Rechtsanspruch auf Ausgabe oder Verlängerung von Promotionscodes besteht nicht.
§ 11 Tarif-Wechsel: Upgrade und Downgrade
11.1 Verfügbare Tarife
Der Anbieter stellt aktuell drei Abonnement-Tarife bereit: Solo, Team und Unlimited. Jeder Tarif definiert den im Abonnement enthaltenen Funktionsumfang sowie die maximal zulässige Anzahl aktiver Lehrkräfte. Die jeweils geltenden Tarif-Details sind in den aktuell veröffentlichten Preisangaben auf der Website des Anbieters einsehbar.
11.2 Kulanz-Erweiterungen
Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen temporäre Erweiterungen des Funktionsumfangs oder der Lehrkraft-Kapazität gewähren, z. B. im Rahmen von Partnerschaften, Kulanz oder Supportmaßnahmen. Solche Erweiterungen begründen keinen Rechtsanspruch auf dauerhafte Gewährung und können vom Anbieter mit angemessener Frist widerrufen werden.
11.3 Upgrade auf einen höheren Tarif
Der Kunde kann jederzeit über die Kontoeinstellungen auf einen höherwertigen Tarif wechseln (Upgrade). Die Änderung wird unmittelbar nach Bestätigung durch den Kunden wirksam. Außerhalb einer aktiven kostenlosen Testphase werden der sofort fällige anteilige Mehrbetrag sowie der neue monatliche Gesamtpreis dem Kunden vor Abschluss des Tarif-Wechsels angezeigt und über den Zahlungsdienstleister gemäß dessen Prorationslogik abgerechnet. Während einer laufenden kostenlosen Testphase werden keine sofort fälligen Beträge erhoben; der neue Tarif wird erst nach Ablauf der Testphase kostenpflichtig wirksam.
11.4 Downgrade auf einen niedrigeren Tarif
Ein Wechsel auf einen niedrigerwertigen Tarif (Downgrade) wird zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam. Überschreitet die Anzahl der aktiven Lehrkräfte zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens die im Zieltarif enthaltene Kapazität, werden die überzähligen Lehrkraft-Zugänge automatisch deaktiviert (gesperrt). Deaktivierte Lehrkraft-Accounts werden nicht gelöscht; der Zugang wird wiederhergestellt, sofern der Kunde anschließend in einen Tarif mit ausreichender Kapazität wechselt oder die Anzahl der aktiven Lehrkräfte eigenständig reduziert. Der Kunde trägt die Verantwortung, die Anzahl der aktiven Lehrkräfte vor oder nach dem Downgrade entsprechend anzupassen.
§ 12 Testzeitraum (Trial)
Neuen Kunden wird nach der Registrierung ein kostenloser Testzeitraum von 14 Tagen gewährt. Während des Testzeitraums steht der vollständige Funktionsumfang des Dienstes zur Verfügung, mit Ausnahme von Funktionen, die ausdrücklich als kostenpflichtig oder gesondert buchbar gekennzeichnet sind.
Für den Testzeitraum ist keine Zahlungsmethode erforderlich. Erst bei Buchung eines kostenpflichtigen Abonnements werden Zahlungsdaten erhoben.
Nach Ablauf des Testzeitraums ohne Abschluss eines Abonnements wird der Zugang zum Dienst gesperrt. Alle gespeicherten Daten bleiben vorbehaltlich der in § 17 geregelten Fristen und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erhalten. Der Zugang wird nach Abschluss eines Abonnements wiederhergestellt.
Der Anbieter kann den Testzeitraum für einzelne Kunden nach eigenem Ermessen verlängern. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht nicht. Im Rahmen von Aktionen oder Partnerschaften kann der Anbieter einen abweichenden Testzeitraum (z. B. bis zu 60 Tage) anbieten; die jeweils geltenden Bedingungen werden bei der Registrierung oder Freischaltung kommuniziert.
Für den Testzeitraum gelten die Regelungen zur Haftungsbeschränkung gemäß § 23 mit der Maßgabe, dass die Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit im Rahmen der unentgeltlichen Testnutzung auf Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt bleibt.
§ 13 Beta- und Vorschaufunktionen
Der Anbieter kann dem Kunden Zugang zu experimentellen, als „Beta", „Preview" oder „Vorschau" gekennzeichneten Funktionen gewähren. Diese Funktionen befinden sich noch in aktiver Entwicklung und unterliegen besonderen Bedingungen:
- ›Beta-Funktionen können eingeschränkt, fehleranfällig, vorübergehend nicht verfügbar oder unvollständig sein.
- ›Es besteht kein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung, vollständige Funktionsfähigkeit oder Fehlerfreiheit solcher Funktionen.
- ›Beta-Funktionen können ohne Ankündigungsfrist geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden.
- ›Für Schäden, die aus der Nutzung von Beta-Funktionen entstehen, haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Teilnahme an Beta-Programmen erfolgt freiwillig. Der Anbieter empfiehlt, Beta-Funktionen nicht für betriebskritische Prozesse zu nutzen, solange sie sich im Betastatus befinden.
§ 14 Kündigung des Abonnements
14.1 Ordentliche Kündigung durch den Kunden
Der Kunde kann das Abonnement jederzeit über die Kontoeinstellungen (Einstellungen › Mitgliedschaft) zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Eine anteilige Erstattung bereits bezahlter Beträge erfolgt grundsätzlich nicht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes verlangen.
Nach wirksamer Kündigung bleibt der Zugang bis zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums bestehen. Danach beginnt der Offboarding-Prozess gemäß § 16.
14.2 Außerordentliche Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen, insbesondere wenn:
- ›der Kunde gegen diese AGB oder geltende Gesetze verstößt,
- ›der Kunde falsche Angaben bei der Registrierung gemacht hat,
- ›der Kunde trotz Mahnung wiederholt Zahlungspflichten nicht erfüllt,
- ›der Kunde die Plattform für verbotene Zwecke im Sinne von § 19 nutzt.
14.3 Widerruf
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da sich der Dienst ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB richtet. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
§ 15 Nichtzahlung und Zugangseinschränkung
Schlägt eine Zahlung fehl oder wird eine fällige Zahlung nicht geleistet, informiert der Anbieter den Kunden per E-Mail und setzt eine Nachfrist von 7 Kalendertagen zur Begleichung des offenen Betrags.
Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Anbieter den Zugang ganz oder teilweise einschränken oder sperren, insbesondere:
- ›Einschränkung des Zugangs (Restricted Mode) bis zur vollständigen Begleichung,
- ›Aussetzung von Erweiterungs- oder administrativen Funktionen,
- ›Vollständige Zugangsdeaktivierung nach nochmaliger Warnung.
Wiederholte fehlgeschlagene Zahlungen können zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 14.2 führen. Weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters bleiben unberührt.
§ 16 Datenexport, Offboarding und Kontolebenszyklus
16.1 Datenexport vor Vertragsende
Der Kunde kann seine Kundendaten während der Vertragslaufzeit selbstständig über die in der Plattform verfügbaren Export-Funktionen herunterladen (Self-Service-Export). Es besteht kein Anspruch auf weitergehende Datenmigration oder Exportunterstützung durch den Anbieter, sofern dies nicht gesondert vereinbart und vergütet wird.
16.2 Kontolebenszyklus nach Vertragsende
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses (durch Kündigung, Ablauf oder sonstige Beendigung) gilt folgender Lebenszyklus:
- ›Ablauf des bezahlten Abrechnungszeitraums: Voller Zugang bis zum letzten bezahlten Tag.
- ›Sperrphase (max. 30 Tage): Konto wird deaktiviert; Lesezugriff oder Self-Service-Export kann auf Anfrage gewährt werden.
- ›Löschungsphase: Nach Ablauf der Sperrphase werden Kundendaten gemäß § 17 gelöscht oder anonymisiert.
- ›Backup-Auslauf: Daten in Sicherungskopien werden im Rahmen der regulären Backup-Zyklen (max. 30 Tage) überschrieben.
16.3 Abrechnungsdaten und gesetzliche Aufbewahrungspflichten
Abrechnungs- und Rechnungsdaten unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (bis zu 10 Jahre, §§ 238 HGB, 147 AO) und werden für diesen Zeitraum aufbewahrt, auch nach Löschung des Kundenkontos. Sie werden nicht produktiv genutzt und sind ausschließlich für Nachweiszwecke gespeichert.
§ 17 Kontosperrung, Archivierung und Datenlöschung
17.1 Sperrung
Der Anbieter kann ein Kundenkonto bei Verstößen gegen diese AGB, bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung oder auf Anordnung zuständiger Behörden vorübergehend sperren. Im Falle einer Sperrung wird der Kunde per E-Mail informiert, soweit dem keine rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen.
17.2 Archivierung
Ein archiviertes Konto ist für den Kunden nicht mehr zugänglich. Die zugehörigen Kundendaten werden für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen nach Archivierung aufbewahrt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Daten gelöscht oder anonymisiert.
17.3 Löschung auf Kundenwunsch
Der Kunde kann die Löschung seines Kontos in den Kontoeinstellungen anstoßen. Eine endgültige Löschung des Organisationskontos ist erst nach Beendigung eines aktiven Abonnements und nach Ablauf des bezahlten Abrechnungszeitraums möglich. Besteht zum Zeitpunkt der Löschungsanforderung ein aktives Abonnement, wird die endgültige Löschung bis zum Ablauf des laufenden Abrechnungszeitraums aufgeschoben; das Abonnement gilt dabei als zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt. Bei der Kontolöschung gilt ferner:
- ›Alle Organisationsdaten werden nach Ablauf der Sperrphase gemäß § 16.2 gelöscht oder anonymisiert.
- ›Der Administrator-Account und alle verknüpften Nutzeraccounts werden deaktiviert.
- ›Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insb. Abrechnungsdaten gemäß § 16.3) bleiben unberührt.
Eine Wiederherstellung produktiver Daten ist nach Durchführung der Löschung grundsätzlich nicht möglich.
§ 18 Zulässige Nutzung – verbotene Handlungen
Die Plattform darf ausschließlich für legale und vertragsgemäße Zwecke genutzt werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet sicherzustellen, dass die Nutzung nicht gegen Datenschutz-, Arbeits-, Schul- oder sonstiges anwendbares Recht verstößt. Insbesondere ist untersagt:
- ›Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte außerhalb der eigenen Organisation
- ›Automatisiertes Auslesen der Plattform (Scraping, Crawling, API-Missbrauch)
- ›Reverse Engineering, Dekompilierung oder Manipulation der Plattform, soweit nicht zwingend gesetzlich zulässig
- ›Eingabe unzulässiger, diskriminierender, strafrechtlich relevanter oder anderweitig rechtswidriger Inhalte oder Daten, auch in KI-Funktionen
- ›Eingabe sensibler persönlicher Daten Dritter in KI-Funktionen ohne geeignete Rechtsgrundlage
- ›Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verstoß gegen die DSGVO oder anderes anwendbares Datenschutzrecht
- ›Nutzung zum Zweck des Wettbewerbsmissbrauchs, des Reverse Engineerings oder zur Entwicklung konkurrierender Produkte
- ›Technische Überlastung der Serverinfrastruktur (DDoS, Flooding, exzessive Anfragen)
- ›Versuche, unbefugten Zugang zu anderen Kundenkonten oder zur Systeminfrastruktur zu erlangen
Bei Verstößen ist der Anbieter berechtigt, das Konto unverzüglich zu sperren und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Etwaige Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
§ 19 Verantwortlichkeit für verarbeitete Daten
Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die personenbezogenen Daten seiner Lehrkräfte, Schüler und Erziehungsberechtigten, die er über die Plattform verarbeitet.
Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Verarbeitung dieser Daten über TutorClover auf einer gültigen Rechtsgrundlage beruht und alle betroffenen Personen in geeigneter Weise informiert wurden. Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der durch den Kunden eingegebenen Daten.
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich als Auftragsverarbeiter gemäß dem zwischen den Parteien geschlossenen AVV.
§ 19a Schülerdaten und Schutz Minderjähriger
19a.1 Schülerdaten
Der Kunde erkennt an, dass die Plattform zur Verwaltung von Daten über Schüler bestimmt ist, zu denen auch Minderjährige gehören können. Der Kunde ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher allein dafür verantwortlich, dass die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten von Schülern allen anwendbaren Rechtsvorschriften entspricht, einschließlich solcher zum Schutz Minderjähriger (z. B. DSGVO, anwendbare nationale schulrechtliche Datenschutzvorschriften oder vergleichbare Regelungen in der jeweiligen Rechtsordnung des Kunden).
19a.2 Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Sofern die geltenden Rechtsvorschriften eine Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten für die Verarbeitung personenbezogener Daten eines Minderjährigen verlangen, obliegt es dem Kunden, diese Einwilligung vor der Eingabe der Daten des Minderjährigen in die Plattform einzuholen und zu dokumentieren. Der Anbieter überprüft das Alter der vom Kunden eingegebenen Personen nicht eigenständig.
19a.3 KI-Funktionen und Schülerdaten
Der Kunde darf identifizierbare personenbezogene Daten von Schülern — insbesondere von Minderjährigen — nicht in den KI-gestützten Assistenten (§ 20) eingeben, sofern keine gültige Rechtsgrundlage und geeignete Datenschutzvorkehrungen vorliegen. Wo immer möglich, sollten bei der Nutzung von KI-Funktionen pseudonymisierte oder anonymisierte Daten verwendet werden.
19a.4 Kein Direktmarketing gegenüber Minderjährigen
In der Plattform gespeicherte Schülerdaten dürfen vom Kunden nicht für Direktmarketing, Profiling oder sonstige Zwecke verwendet werden, die nicht mit den Bildungsverwaltungsdienstleistungen im Zusammenhang stehen, für die die Daten erhoben wurden. Der Anbieter nutzt Schülerdaten nicht für Werbung oder kommerzielles Profiling.
§ 20 KI-gestützter Assistent
20.1 Verfügbarkeit und Aktivierung
Der KI-gestützte Assistent ist eine optionale Zusatzfunktion der Plattform, die nur zur Verfügung steht, sofern sie im gebuchten Abonnement enthalten oder freigeschaltet ist. Ein gesonderter Anspruch auf Bereitstellung oder dauerhafte Verfügbarkeit des KI-Assistenten besteht nicht.
20.2 Qualität und Haftung für KI-Ausgaben
KI-generierte Ausgaben basieren auf statistischen Sprachmodellen und können fehlerhaft, unvollständig, veraltet oder für den konkreten Anwendungsfall ungeeignet sein. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität oder rechtliche Eignung von KI-Ausgaben.
Der Kunde ist verpflichtet, alle KI-generierten Ergebnisse vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich fachlich zu prüfen. Die KI ist insbesondere kein Ersatz für Rechts-, Steuer-, Personal- oder sonstige professionelle Beratung. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus der unkritischen Übernahme von KI-Ausgaben entstehen, soweit dies der Haftungsbeschränkung des § 23 nicht widerspricht.
20.3 Nutzung externer KI-Dienste
Zur Bereitstellung des KI-Assistenten kann der Anbieter externe KI-Dienstleister einsetzen. Diese Dienstleister sind als Auftragsverarbeiter eingebunden. Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung und im AVV geregelt.
20.4 Verbotene Eingaben
Der Kunde ist nicht berechtigt, über den KI-Assistenten:
- ›Besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten) einzugeben, soweit keine geeignete Rechtsgrundlage und kein AVV mit dem KI-Dienstleister vorliegt,
- ›Identifizierbare personenbezogene Daten von Minderjährigen ohne geeignete Schutzmaßnahmen einzugeben (siehe § 19a.3),
- ›Strafrechtlich relevante, diskriminierende oder sonstige rechtswidrige Inhalte zu erzeugen oder einzugeben, oder
- ›Systemgrenzen zu umgehen oder sicherheitsrelevante Anfragen zu stellen (Jailbreaking).
20.5 Transparenz
Soweit nach geltendem Recht erforderlich (einschließlich der EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz oder vergleichbarer Regelungen), stellt der Anbieter Informationen über die eingesetzten KI-Systeme zur Verfügung, einschließlich ihres Verwendungszwecks, bekannter Einschränkungen und des Grads der menschlichen Aufsicht. Kunden werden ermutigt, ihre Endnutzer (Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte) dort, wo relevant, über KI-generierte Inhalte zu informieren.
§ 21 Drittanbieter und Infrastruktur
Der Anbieter ist zur Erbringung des Dienstes berechtigt, spezialisierte Drittanbieter und Unterauftragnehmer einzusetzen, insbesondere für:
- ›Hosting und Cloud-Infrastruktur
- ›Zahlungsabwicklung (insb. Stripe)
- ›Authentifizierung und Single-Sign-On (insb. Google OAuth)
- ›E-Mail-Kommunikation und Benachrichtigungen
- ›KI-Funktionen und Sprachmodelle
- ›Datensicherung und Monitoring
Der Anbieter ist berechtigt, Drittanbieter aus sachlichem Grund zu wechseln, sofern hierdurch die vertragswesentliche Hauptleistung nicht dauerhaft nachteilig beeinträchtigt wird. Soweit Drittanbieter als Auftragsverarbeiter eingesetzt werden, sind diese gemäß Art. 28 DSGVO und dem AVV eingebunden.
Ausfälle oder Einschränkungen, die auf technischen Störungen, Sicherheitsvorfällen oder höherer Gewalt bei Drittanbietern beruhen, sind dem Anbieter nicht als schuldhafte Pflichtverletzung zuzurechnen, soweit der Anbieter die Störung nicht zu vertreten hatte und zumutbare Ausweichmaßnahmen ergriffen wurden oder nicht verfügbar waren.
§ 22 Verfügbarkeit und Wartung
22.1 Verfügbarkeitsziel
Der Anbieter strebt eine hohe Verfügbarkeit der Plattform an. Eine vertraglich garantierte Mindestverfügbarkeit wird jedoch nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich individuell vereinbart. Vorübergehende Einschränkungen aus technischen, sicherheitsrelevanten oder betriebsbedingten Gründen sind möglich und berechtigen den Kunden nicht zur Minderung oder Kündigung, sofern sie zeitlich und im Umfang angemessen bleiben.
22.2 Geplante Wartung
Geplante Wartungsarbeiten, Updates und Sicherheitsmaßnahmen werden, soweit möglich und zumutbar, mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag–Freitag, 09:00–18:00 Uhr MEZ) durchgeführt. Kurze, technisch unvermeidbare Unterbrechungen bleiben vorbehalten.
22.3 Ungeplante Ausfälle
Ungeplante Ausfälle, insbesondere aufgrund technischer Störungen, höherer Gewalt oder Drittanbieter-Ausfällen (§ 21), können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Anbieter bemüht sich, solche Ausfälle so schnell wie möglich zu beheben. Die Haftung für ungeplante Ausfälle richtet sich nach § 23.
§ 23 Haftungsbeschränkung und Gewährleistung
23.1 Haftungsgrundsätze
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
23.2 Einfache Fahrlässigkeit
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
23.3 Ausschluss mittelbarer Schäden
Soweit gesetzlich zulässig, sind mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangener Gewinn von der Haftung ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
23.4 Datenverlust
Die Haftung des Anbieters für Datenverlust ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit der Datenverlust durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters verursacht wurde.
23.5 Zwingendes Recht
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach der DSGVO, bleibt unberührt.
23.6 Gewährleistung und Mängelanzeige
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften mit der Maßgabe, dass der Anbieter bei Mängeln des Dienstes zunächst zur Nacherfüllung berechtigt ist.
Der Kunde hat Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen und dabei folgende Angaben zu machen: Beschreibung des Fehlerbilds, Zeitpunkt und Häufigkeit des Auftretens, betroffene Funktionen sowie, soweit möglich, die zur Reproduktion erforderlichen Schritte. Der Kunde hat bei der Fehleranalyse in zumutbarem Umfang mitzuwirken, insbesondere Rückfragen des Anbieters zeitnah zu beantworten.
Kein Mangel liegt vor, wenn die Fehlfunktion auf Fehlbedienung durch den Kunden, unzumutbare Systemumgebungen, Netzwerkstörungen Dritter oder die Nutzung von Beta-Funktionen gemäß § 13 zurückzuführen ist. Vorläufige Workarounds werden vom Anbieter soweit möglich bereitgestellt, ohne dass dadurch die Pflicht zur endgültigen Behebung erlischt.
Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 24 Kundenfeedback und Verbesserungsvorschläge
Feedback, Verbesserungsvorschläge, Funktionsideen und sonstige Anregungen, die der Kunde dem Anbieter übermittelt (nachfolgend „Feedback"), dürfen vom Anbieter unentgeltlich zur Weiterentwicklung des Dienstes genutzt werden, ohne dass dem Kunden hierfür eine Vergütung oder sonstige Gegenleistung zusteht.
Der Anbieter wird bei der Verwendung von Feedback keine Rechte des Kunden verletzen. Insbesondere wird kein Feedback verwendet, das Geschäftsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen des Kunden enthält, die als solche gekennzeichnet wurden, es sei denn, der Kunde stimmt der Verwendung ausdrücklich zu.
Die Übermittlung von Feedback begründet keinen Anspruch auf Umsetzung.
§ 25 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und seiner Nutzer durch den Anbieter erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung und dem abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, § 6). Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung des Dienstes erforderlich ist oder zu dem er gesetzlich verpflichtet ist.
§ 26 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln, ausschließlich zur Durchführung dieses Vertrags zu verwenden und nur solchen Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Beauftragten zugänglich zu machen, die diese Informationen auf einer Need-to-know-Basis für die Vertragserfüllung benötigen.
Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische, organisatorische und wirtschaftliche Informationen, Kundendaten sowie Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG.
Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die
- a)der empfangenden Partei bei Offenlegung bereits rechtmäßig bekannt waren,
- b)ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt sind oder werden,
- c)der empfangenden Partei von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offengelegt wurden oder
- d)aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen (in diesem Fall soll die offenlegungspflichtige Partei die andere Partei soweit gesetzlich zulässig vorab informieren).
Die empfangende Partei trifft angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen, um vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.
Nach Beendigung des Vertrags sind vertrauliche Informationen auf Verlangen der offenlegenden Partei zurückzugeben oder nachweislich zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren fort; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG und personenbezogene Daten gilt sie solange fort, wie deren Schutzbedürftigkeit besteht.
§ 27 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Dortmund. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 28 Änderungen dieser AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderungen aus sachlichen Gründen erforderlich sind. Sachliche Gründe sind insbesondere Änderungen der Rechtslage, Entscheidungen oberster Gerichte, technische Weiterentwicklungen des Dienstes, geänderte Marktbedingungen oder die Schließung von Regelungslücken. Änderungen dürfen den Kunden nicht unangemessen benachteiligen und keine wesentlichen Kernleistungen zu dessen Nachteil verschieben.
Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die registrierte Administrator-Adresse mitgeteilt. Die Mitteilung enthält einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Widerspruchs sowie einen direkten Vergleich der wesentlichen Änderungen, sofern zumutbar.
Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb der Ankündigungsfrist in Textform, gilt dies als Zustimmung zu nicht wesentlichen Änderungen. Der Anbieter weist in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge des Schweigens sowie das Widerspruchsrecht und das Kündigungsrecht hin.
Änderungen der vertragswesentlichen Hauptleistungen gemäß § 2.1 sowie Änderungen, die den Kunden unangemessen benachteiligen, bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Stimmt der Kunde solchen wesentlichen Änderungen nicht zu, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu.
Bei fristgerechtem Widerspruch gegen sonstige Änderungen bleibt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Individuell vereinbarte Leistungen bleiben von dieser Regelung unberührt.
§ 29 Kontakt und Support
Bei Fragen zu diesen AGB, zum Dienst oder zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an:
Supportanfragen können per E-Mail an info@tutorclover.com gerichtet werden. Der Anbieter bearbeitet Supportanfragen grundsätzlich werktags (Montag–Freitag). Bestimmte Reaktions- oder Lösungszeiten werden nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich individuell vereinbart.
§ 30 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Version 1.4 · Stand: 08.10.2026 · TutorClover – Yassin Mechergui